Bekanntmachung - Vollzug der Wassergesetze und Abwasserabgabengesetze

13. 01. 2020

B E K A N N T M A C H U N G

 


Vollzug der Wassergesetze und Abwasserabgabengesetze


EINLEITEN VON ABWASSER AUS DER KLÄRANLAGE KÖNIGSTEIN SOWIE AUS REGENENTLASTUNGEN IN DEN AUERBACH UND IN EINEN VORFLUTGRABEN
Abgabenummer: 196 371 135 025

 

 

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat dem Markt Königstein die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (§ 15 des Wasserhaushaltsgesetzes) für das im Betreff genannte Vorhaben erteilt.

 

Eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides und der Pläne liegt in der Zeit vom 13.01.2020 bis zum 27.01.2020 im Rathaus in Königstein,  Zimmer-Nr.1.02, während der Dienstzeiten zur Einsicht aus.

 

Zusätzlich wird das Vorhaben auch im Internet bekanntgemacht. Die Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Marktes Königstein unter folgender Internetadresse http://www.markt-koenigstein.de einzusehen.

 

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.

 

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