Bildrechte: Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung und zur Verfügung gestellt durch Horst Meidenbauer | zur StartseiteBildrechte: Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung und zur Verfügung gestellt durch Horst Meidenbauer | zur StartseiteBildrechte: Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung und zur Verfügung gestellt durch Horst Meidenbauer | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteVeröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Horst MeidenbauerBildrechte: Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung und zur Verfügung gestellt durch Horst Meidenbauer | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Alle Informationen rund um´s Thema WOHNGELD

03. 02. 2023

Gerne stellen wir Ihnen hier alle Informationen rund um das Wohngeld und die Wohngeld-Plus-Reform zur Verfügung.

 

Kurzübersicht:

Im Rahmen von Wohngeld kann ein Mietzuschuss (für Mieter) oder ein Lastenzuschuss (für Eigenheimbesitzer) gewährt werden. Die Höhe des Wohngeldes ist vom persönlichen Einkommen, der Miete (Mietspiegel) und vom Vermögen abhängig (Freigrenzen beachten!)

 

  • Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt, in der Regel für 12 Monate, anschließend muss ein neuer Antrag gestellt werden
  • Der Antrag ist bei der zuständigen Wohngeldbehörde einzureichen = Landratsamt Amberg-Sulzbach
  • Nur die zuständige Wohngeldstelle kann nähere Auskünfte und Beratungen zu Anträgen oder Ansprüchen über Höhe etc. erteilen

 

Derzeit ist aufgrund des hohen Aufkommens von Anträgen mit längeren Wartezeiten zu rechnen. 

 

Hier finden Sie vorab alle Informationen rund um das Wohngeld, sowie auch einen Wohngeldrechner.

 

 
Startseite     Login     Impressum     Datenschutz