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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Markt Königstein für die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Eichbühl", Kürmreuth

12. 01. 2021

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

 

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Markt Königstein

für die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Eichbühl", Kürmreuth

 

 

Der Marktrat hat in der Sitzung vom 17.12.2020 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Eichbühl“ in der Fassung vom 02.12.2020 gebilligt.

 

 

 

Geltungsbereich:

Geltungsbereich, eigenes Bild

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Eichbühl“, Kürmreuth, für das Gebiet Flurnummer 501, Gemarkung Kürmreuth, und die Begründung liegen in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Königstein, Oberer Markt 20, 92281 Königstein, Zimmer-Nr. 1.05, vom 20.01.2021 bis einschließlich 22.02.2021, während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.

 

Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen ist die Einsichtnahme jedoch durch vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 09665 – 9131 – 0 anzumelden.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren. Es wird deshalb von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.markt-koenigstein.de veröffentlicht.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Königstein, 12.01.2021

 

Markt Königstein

Bernhard Köller,
1. Bürgermeister

               

Ortsübliche Bekanntmachung durch Anschlag an den Amtstafeln
Aushang am:              12.01.2021

Abnahme am:             22.02.2021

 

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